| Sonderrechte für Muslime | ||
| Das Schächten von Tieren
ist Juden und nun auch Muslimen im Gegensatz zu anderen
Bürgern erlaubt (BVG-Urteil). Ferner dürfen sie ihre
Toten in Tüchern ohne Sarg bestatten. In manchen Schulen
dürfen alle Schüler kein Schweinefleisch essen, da die
muslimischen Mitschüler es auch nicht dürfen. Auf Juden
wurde diesbezüglich bisher keine Rücksicht genommen. In
Fabriken werden für Muslime Gebetsräume eingerichtet,
wo die Arbeiter für ihre Gebetszeiten der Arbeit fern
bleiben dürfen. Wenn ein katholischer Arbeitnehmer
eigenmächtig einen Urlaub antritt, um zu Ostern in Rom
den Segen des Papstes zu empfangen, kann er fristlos
entlassen werden; nicht aber ein Muslim, der unbeurlaubt
nach Mekka reist. Sollen wir nicht einfach alles dulden, was uns nicht schadet? Vielleicht dürfen unsere Schulkinder wegen der Hindus auch bald kein Rindfleisch mehr essen und der Ruf des Muezzins ertönt in den Sraßen, denn das Geläut der Kirchenglocken wird auch geduldet. Die meisten Muslime sind nicht fanatisch und kümmern sich nur um ihre alltäglichen Sorgen. Man richtet sich ein, egal bei welcher Obrigkeit und übt die mitgebrachte Religion aus. Wo aber sind die Grenzen der Religionsfreiheit? Diktaturen werden nicht von uninteressierten Bürgern initiiert sondern von Aktivisten und Extremisten. Hatten wir das nicht schon mal? |
Schächten
Seit mehr als 15 Jahren wird von den
Landesgerichten in der Frage des Schächtens (u.a.
Sondergenehmigungen für einzelne Schlachtereien) unterschiedlich
geurteilt.Jetzt lässt das Bundesverfassungsgericht Ausnahmen von
Tierschutzgesetz zu.Moslemische Metzger dürfen wie ihre
jüdischen Kollegen Schlachttiere mit einem Kehlschnitt und ohne
Betäubung töten, damit die Tiere vor dem Tod völlig ausbluten.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe.
Das so genannte Schächten aus religiösen Gründen war Moslems
1995 vom Bundesverwaltungsgericht untersagt worden, weil der
Islam den Verzehr von bluthaltigem Fleisch nicht zwingend
verbiete. Laut BVG legten die Berliner Richter den Begriff der
Religionsgemeinschaft zu eng aus. Innerhalb des Islam gebe es
Glaubensrichtungen, für die das Schächten zwingend sei.Das
Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem
zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom
zuständigen Veterinäramt überwacht werden. Nach einer anderen
Auffassung, die früher auch vom Bundesverwaltungsgericht
vertreten wurde, werde das Schächten nicht von der
Religionsfreiheit umfasst, solange eine Religion eine
vegetarische Ernährungsweise erlaubt.
(vgl. www.123recht.net)
Grenzen der Religionsfreiheit
Das Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit
Der §166 StGB stellt eine Beschimpfung von
Religionen und Weltanschauungen unter Strafe.
Auzüge aus dem Bericht von Ellen Kühl-Murges vom
Workshop 1 der Tagung "Leitkultur
Humanismus und Aufklärung" hier