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  Alle möglichen Soderrechte
Das Schächten von Tieren ist Juden und nun auch Muslimen im Gegensatz zu anderen Bürgern erlaubt (BVG-Urteil). Ferner dürfen sie ihre Toten in Tüchern ohne Sarg bestatten. In manchen Schulen dürfen alle Schüler kein Schweinefleisch essen, da die muslimischen Mitschüler es auch nicht dürfen. Auf Juden wurde diesbezüglich bisher keine Rücksicht genommen. In Fabriken werden für Muslime Gebetsräume eingerichtet, wo die Arbeiter für ihre Gebetszeiten der Arbeit fern bleiben dürfen. Wenn ein katholischer Arbeitnehmer eigenmächtig einen Urlaub antritt, um zu Ostern in Rom den Segen des Papstes zu empfangen, kann er fristlos entlassen werden; nicht aber ein Muslim, der unbeurlaubt nach Mekka reist.
Sollen wir nicht einfach alles dulden, was uns nicht schadet? Vielleicht dürfen unsere Schulkinder wegen der Hindus auch bald kein Rindfleisch mehr essen und der Ruf des Muezzins ertönt in den Sraßen, denn das Geläut der Kirchenglocken wird auch geduldet. Die meisten Muslime sind nicht fanatisch und kümmern sich nur um ihre alltäglichen Sorgen. Man richtet sich ein, egal bei welcher Obrigkeit und übt die mitgebrachte Religion aus. Wo aber sind die Grenzen der Religionsfreiheit? Diktaturen werden nicht von uninteressierten Bürgern initiiert sondern von Aktivisten und Extremisten. Hatten wir das nicht schon mal?
 
 
Schächten
Seit mehr als 15 Jahren wird von den Landesgerichten in der Frage des Schächtens (u.a. Sondergenehmigungen für einzelne Schlachtereien) unterschiedlich geurteilt.Jetzt lässt das Bundesverfassungsgericht Ausnahmen von Tierschutzgesetz zu.Moslemische Metzger dürfen wie ihre jüdischen Kollegen Schlachttiere mit einem Kehlschnitt und ohne Betäubung töten, damit die Tiere vor dem Tod völlig ausbluten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Das so genannte Schächten aus religiösen Gründen war Moslems 1995 vom Bundesverwaltungsgericht untersagt worden, weil der Islam den Verzehr von bluthaltigem Fleisch nicht zwingend verbiete. Laut BVG legten die Berliner Richter den Begriff der Religionsgemeinschaft zu eng aus. Innerhalb des Islam gebe es Glaubensrichtungen, für die das Schächten zwingend sei.Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom zuständigen Veterinäramt überwacht werden. Nach einer anderen Auffassung, die früher auch vom Bundesverwaltungsgericht vertreten wurde, werde das Schächten nicht von der Religionsfreiheit umfasst, solange eine Religion eine vegetarische Ernährungsweise erlaubt.

(vgl. www.123recht.net)

Grenzen der Religionsfreiheit
Das Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit
Der §166 StGB stellt eine Beschimpfung von Religionen und Weltanschauungen unter Strafe.
Auzüge aus dem Bericht von Ellen Kühl-Murges
vom
Workshop 1 der Tagung "Leitkultur Humanismus und Aufklärung" hier